Informationen für Eltern

Schuljahr 2025/26

An folgenden Tagen können Sie Ihr Kind für das Schuljahr 2025/26 in unserer Schule anmelden:
Dienstag, 20.08.2024 8-11:30 und 13-18 Uhr
Donnerstag, 22.08.2024 8-11:30 und 13-16 Uhr
Dienstag, 27.08.2024 8-11:30 und 13-16 Uhr

Bitte nutzen Sie den Eingang in der Weißenfelser Straße (graues Tor).  Aufgrund des zu erwartenden Andrangs bitten wir Sie um etwas Geduld. Am besten Sie kommen nicht alle gleich am 1. Tag. Über die Aufnahme an der Schule entscheidet nicht die Reihenfolge der Anmeldung. Bitte informieren Sie sich hier vorab über die Kriterien zur Aufnahme und den Datenschutz.
Zuerst erfahren Sie seitens der Schulsachbearbeiterin alle organisatorischen Dinge (Kontrolle aller Unterlagen, Termin beim Gesundheitsamt, …). Insgesamt sollte die Anmeldung nicht länger als 15 min. dauern.

Wer muss/kann angemeldet werden?
Alle Kinder, die bis zum 30.6. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden (also 7 Jahre alt werden), müssen an einer am Hauptwohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 30.9. das 6. Lebensjahr vollenden, können von den Personensorgeberechtigten angemeldet werden.

Welche Schule ist für mein Kind zuständig?
Jede Grundschule hat ihren zugehörigen Schulbezirk (Fanny-Hensel-Schule, Erich-Zeigner-Schule und Schule am Auwald), aus dem die Kinder im Regelfall die entsprechende Schule besuchen. Sie erhalten Post von der Stadt Leipzig mit Informationen über den Schulbezirk, in dem Sie Ihr Kind anmelden müssen.

Eine Anmeldung kann nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen! Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgendes mit:

  • das Schreiben vom Amt für Schule an Ihr Kind
  • Schulanmeldeformular (ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben) Das Formular finden Sie hier Formular Schulanfänger
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • gültige Personalausweise der Sorgeberechtigten
  • Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten, wenn nur ein Elternteil die Anmeldung vornehmen kann
  • Nachweis über das Sorgerecht (Kopie Eheurkunde, Sorgeerklärung oder Kopie der Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung bei alleinigem Sorgerecht)
  • Nachweis Masernimpfschutz

Wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft wünschen, muss die Anmeldung zuvor trotzdem in einer für sie zuständigen Grundschule erfolgen.