Unser Schulvideo!

https://youtu.be/LJ7pRcVhC68

Unsere Schule
Im Schuljahr 2023/24 lernen 205 Schülerinnen und Schüler in 8 Klassen an unserer Schule. Seit dem 14.11.2016 trägt sie den Namen Fanny-Hensel-Schule. Darauf sind wir sehr stolz, denn die Namensfindung erfolgte unter großer Beteiligung aller Kollegen, Kinder und Eltern der Schule. Diese enge Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule liegt uns sehr am Herzen, um allen Kindern eine optimale Entwicklung zu ermöglichen.

  Wer war Fanny Hensel? Text für Kinder (225,4 KiB)

Neue Unterrichtszeiten ab dem Schuljahr 2023/24! Eine Übersicht finden Sie unter „Aktuelles“.

Im Vordergrund unserer Arbeit steht in erster Linie eine hohe Qualität im Unterricht. Dafür nutzen wir variantenreiche Methoden. Bewegter Unterricht ist für uns ebenso wichtig wie die Kooperation mit außerschulischen Partnern, um eine praxisnahe Anschauung zu ermöglichen. Kinder lernen mit allen Sinnen. Dies bedeutet grundsätzlich, dass auch in der Schule selbst offener Unterricht sowie Frontalunterricht gleichberechtigt erfolgen und der Lehrer entscheidet, welche Lernform für seine Klasse bzw. für jedes einzelne Kind zum jeweiligen Thema die beste ist.

Die Fanny-Hensel-Schule strebt eine musisch/künstlerische und sprachliche Ausrichtung an. Somit wird es besonders in den Ganztagsangeboten (GTA) vor allem solche Inhalte geben. Dennoch kommen die Denker und naturwissenschaftlich interessierten Kinder bei uns nicht zu kurz. Schauen Sie am besten selbst, welche Ganztagsangebote (GTA) und Projekte es im aktuellen Schuljahr geben wird.

Überblick: Projekte
Überblick: GTA

Wir möchten gern alle Kinder frühzeitig mit verschiedenen Sprachen in Kontakt bringen. Dies versuchen wir mit unserem Erasmus+ Projekt – einer Partnerschaft mit 5 europäischen Ländern –  und einem sprachlichen Angebot in Englisch zu erreichen.

Besonders enge Partnerschaften gibt es mit der gegenüberliegenden Kindereinrichtung „An der Heilandskirche“ sowie mit der Schule und dem Hort der benachbarten Erich-Zeigner-Schule.

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.